Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat im letzten Jahr 10.658 Meldungen von Datenschutzverstößen und 491 Eingaben mit Bezug zum Informationsfreiheitsrecht bekommen. Bürger:innen wendeten sich mit 6.619 Beschwerden und Anfragen an die Behörde von Ulrich Kelber. Das geht aus dem Jahresbericht hervor, der heute veröffentlicht wurde.
Der 132 Seiten starke Bericht (PDF) fasst die Aktivitäten der Behörde zusammen, die Themen reichen vom Aktenvernichtungsmoratorium bis zur Zentralen Anlaufstelle der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Ein ganzes Unterkapitel ist der EU-CSAM-Verordnung, besser bekannt als Chatkontrolle gewidmet. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei das Vorhaben „höchst problematisch“, heißt es im Bericht. Denn die sogenannte „Chatkontrolle“ biete kaum Schutz für Kinder, wäre aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation, so Kelber. „Der Verordnungsentwurf respektiert meines Erachtens weder die Vorgaben zur Verhältnismäßigkeit noch die Grundrechte, die deutschen Bürgerinnen und Bürgern nach der EU-Grundrechte-Charta (Charta) und nach dem Grundgesetz (GG) zustehen.“
Im Bericht heißt es weiter, dass sich die Behörde für eine „deutliche Nachbesserung der Verordnung“ einsetze. Und auch für den Fall, dass es keine deutlichen Nachbesserungen gibt, hat der Datenschutzbeauftragte schon eine Haltung: Dann werde er sich dafür einsetzen, dass die Verordnung in dieser Form nicht verabschiedet wird.
Klare Empfehlungen an die Bundesregierung
Spannend sind daneben die Jahres-Empfehlungen des Bundesdatenschutzbeauftragten. So empfiehlt die Behörde der Bundesregierung beispielsweise:
- ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen, in dem etwa der Einsatz von KI im Beschäftigungskontext, die Grenzen der Verhaltens- und Leistungskontrolle sowie typische Datenverarbeitungen im Bewerbungs- und Auswahlverfahren klar geregelt werden. (s. 3.2.4)
- die Abschaltung der Fanpages der Bundesregierung auf Facebook (s. 4.3.1)
- die Einbindung von Videos auf den Webseiten des Bundes zu überprüfen und datenschutzkonforme Alternativen zur weit verbreiteten Praxis der Einbindung mittels YouTube umzusetzen. (s. 12.2)
- auf eine erhebliche, grundrechtskonforme Überarbeitung des VO-Entwurfs zur Chatkontrolle zu drängen und ansonsten den Verordnungsentwurf insgesamt abzulehnen. (s. 4.4.1)
- die Zusammenlegung von Informationsfreiheitsgesetz und Umweltinformationsgesetz (und möglichst auch des Verbraucherinformationsgesetzes) sowie die Weiterentwicklung zu einem Bundestransparenzgesetz mit proaktiven Veröffentlichungspflichten. (s. 6.3)
- angesichts des festgestellten geringen Nutzwertes von Antiterrordatei und Rechtsextremismusdatei, diese abzuschaffen. (s. 9.2.4)
Hoffentlich wird seine Position nun nicht noch mehr „entmachtet“, wie es im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte gerade losgeht….😡